Datenschutzerklärung bitte nicht vergessen!

Teledienste sind nicht nur Webshops, Foren, Blogs, Newsletter oder Kontaktformulare sondern auch einfache Webseiten. Denn bereits beim Aufruf einer Webseite werden in der Regel Nutzerdaten für die statistische Auswertung (Logfiles) gespeichert. Auch wenn diese kaum jemals spezifischen Nutzern zugeordnet werden, verpflichet allein die technische Machbarkeit dazu, besondere Transparenz- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Nutzer einzuhalten.
Verstöße können empfindliche Geldbußen bis zu 50.000 Euro zur Folge haben.
Einen Vorschlag für eine Datenschutzerklärung liefert das LAW-BLOG. Passen Sie die Vorlage Ihren individuellen Bedürfnissen an und kontaktieren Sie im Zweifel den Anwalt Ihres Vertrauens.
